Mandanteninformationen März 2024
Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem
Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen
Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.
In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für
eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von
deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.
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