Mandanteninformationen November 2023
der Bundesfinanzhof nahm dazu Stellung, ob Abfindungen, die als Entschädigungsleistungen
für den Verlust von Einkünften aus nichtselbstständiger
Arbeit geleistet werden, zur Vermeidung eines Zuflusses bei den Arbeitnehmern
in wirksamer Weise in Zeitwertkonten (Wertguthaben) zugeführt
bzw. auf die Deutsche Rentenversicherung Bund steuerfrei übertragen
werden können.
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