Skip to main content Skip to page footer

Mandanteninformationen April 2025

KJP Fachinformationen |

Guten Tag,

die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger

zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz

Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch

dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die

Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des

Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist.

Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten 
Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als 
Betriebsausgabe abzugsfähig ist. 
Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines 
sog. E-Rezepts mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als 
außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen 
Medikamenten gegeben ist. 
Haben Sie Fragen zu den Artikeln dieser Ausgabe der Monatsinformation oder zu anderen Themen? Bitte 
sprechen Sie uns an.  
Wir beraten Sie gerne. 
Ihr KJP Team

PDF herunterladen