Mandanteninformationen April 2025
Guten Tag,
die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschadens zu zahlen und dann vom Schädiger
zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.
Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz
Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch
dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Altersteilzeit erfolgt. D. h., die
Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des
Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist.
Das Niedersächsische Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten
Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als
Betriebsausgabe abzugsfähig ist.
Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines
sog. E-Rezepts mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als
außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei verschreibungspflichtigen
Medikamenten gegeben ist.
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