Mandanteninformationen Februar 2025
Guten Tag,
der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im
Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren
Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des
Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss
gekommen.
mehr erfahren