Worum geht es bei der Grundsteuerreform?
In Deutschland müssen rund 35 Millionen Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftliche Betriebe neu bewertet werden, nachdem Bundestag und Bundesrat 2019 eine Grundsteuerreform verabschiedet haben. Das Bundesverfassungsgericht forderte diese Neuregelung, da der bislang von den Finanzämtern berechnete Wert der Grundstücke und Gebäude auf veralteten Zahlen beruhte. Für jedes Grundstück und jeden Betrieb der Land- und Forstwirtschaft müssen Eigentümerinnen und Eigentümer 2022 eine Fest-stellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abgeben.
Gesetzlicher Hintergrund
Das BVerfG hat mit Urteil vom 10.04.2018 entschieden, dass bestimmte Vorschriften der Einheitsbewertung in den alten Bundesländern, jedenfalls seit dem 1. Januar 2002 unvereinbar mit dem Gleichheitsgrundsatz nach Art. 3 Abs. 1 GG sind. Für die bisherige Ermittlung der Einheitswerte wurde in den alten Bundesländern auf Wertverhältnisse zum 1.1.1964 und in den neuen Bundesländern auf Wertverhältnisse zum 01.01.1935 abgestellt. Diese Wertverhältnisse sind stark veraltet und geben nicht mehr die Wertentwicklungen bis heute wieder, was zu starken Ungleichbehandlungen führen kann.
Der Gesetzgeber hat daher bis zum 31.12.2019 eine Neuregelung für die Ermittlung der Grundsteuer zu schaffen. Gelingt dies, so dürfen die Regelungen zur Einheitsbewertung weiterhin bis zum 31.12.2024 angewendet werden. Die neuen Regelungen sind dann ab dem 1.1.2025 anzuwenden.
Die Grundsteuerreform ist durch den Gesetzgeber fristgerecht durch ein Gesetzespaket umgesetzt worden. Dabei hat der Gesetzgeber ein grundlegend geltendes Bewertungsmodell verabschiedet (sog. „Bundesmodell“). Gleichzeitig wurde im Grundgesetz jedoch auch eine Öffnungsklausel vereinbart, wonach die Bundesländer eigene, vom Bundesmodell abweichende gesetzlichen Regelungen treffen können.
Ziel der Reform ist jedoch für alle Bundesländer, dass die Grundsteuerreform in Summe aufkommensneutral umgesetzt werden soll. Dies bedeutet, dass durch die Neuregelungen innerhalb der Gemeinden insgesamt nicht mehr Grundsteuer erhoben werden soll als bisher. Dies soll insbesondere durch die Anpassung der Hebesätze durch die Gemeinden erfolgen. Auch wenn dieses Ziel erreicht werden sollte, so wird die Reform dennoch zu Wertverschiebungen führen, sodass einige weniger und einige mehr Grundsteuer als zuvor zahlen werden.
Einen Überblick über die Regelungen der einzelnen Länder finden Sie hier:
https://www.datev.de/web/de/aktuelles/gesetzliche-themen/grundsteuerreform/regelungen-der-bundeslaender/
Informationen zu den Feststellungserklärungen
Für die Neubewertung und Ermittlung der Grundsteuer sind erstmalig in allen Bundesländern Feststellungserklärungen zur Ermittlung der Ausgangsbeträge auf den 01.01.2022 durch die Grundstückseigentümer abzugeben. Die Aufforderung zur Abgabe der Erklärung wird nach derzeitigem Stand vrs. am 31.03.2022 ergehen. Für die Abgabe der Erklärungen ist derzeit der Zeitraum vom 01.07.2022 bis 31.10.2022 geplant.
Dabei sind die Erklärungen grundsätzlich elektronisch (z.B. per Elster) an das Finanzamt zu übermitteln.
Je nach Belegenheit des Grundstücks werden aufgrund der verschiedenen gesetzlichen Regelungen unterschiedliche Angaben für die Feststellungserklärungen benötigt. Eine Übersicht über die wesentlich benötigten Informationen und Unterlagen sowie Anmerkungen und Hinweise können Sie der beigefügten Checkliste entnehmen. Wir empfehlen Ihnen, frühzeitig mit der Zusammenstellung der Unterlagen und Informationen zu beginnen.
Nach der Erstellung und Abgabe der Erklärungen wird das Finanzamt die entsprechenden Werte ermitteln und die Bescheide erlassen. Wann mit dem ersten Bescheiden zu rechnen ist, ist derzeit noch ungewiss. Der neue Grundsteuerbescheid der Gemeinde für das Jahr 2025 wird dann voraussichtlich zum Ende des Jahres 2024 oder Anfang 2025 ergehen
Unsere Unterstützung
Gerne unterstützen wir Sie vollumfänglich in sämtlichen Fragen rund um die Grundsteuerreform und übernehmen auf Wunsch die Berechnungen, Aufarbeitung und Übersendung Ihrer Steuerdaten an die Finanzverwaltung.
Die Berechnung erfolgt nach dem tatsächlichem Aufwand.
Sprechen Sie uns gerne an!
Weiterführende Links
Alle regelungen der Länder und die wichtigsten Informationen zur Grundsteuerreform im Überblick:
https://grundsteuerreform.de/
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Checkliste
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