Nicht jedes mittelständische Unternehmen muss seinen Jahresabschluss gesetzlich prüfen lassen. Ob eine Prüfungspflicht besteht, hängt insbesondere von Rechtsform und Unternehmensgröße ab.
Für Kapitalgesellschaften gilt: Unternehmen, die nicht mehr als „klein“ im Sinne des § 267 HGB gelten, müssen Jahresabschluss und Lagebericht grundsätzlich durch einen Abschlussprüfer prüfen lassen.
Doch auch ohne gesetzliche Pflicht kann eine freiwillige Abschlussprüfung sinnvoll sein – beispielsweise bei Finanzierungen, Gesellschafterwechseln, Unternehmensverkäufen oder wenn interne Prozesse und Berichterstattung auf eine belastbare Grundlage gestellt werden sollen.
Wann besteht eine gesetzliche Prüfungspflicht?
Nach § 316 HGB müssen Jahresabschluss und Lagebericht von Kapitalgesellschaften geprüft werden, wenn die Gesellschaft nicht als kleine Kapitalgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 HGB einzustufen ist. Ohne erforderliche Prüfung kann der Jahresabschluss nicht festgestellt werden.
Entscheidend ist deshalb zunächst die Größenklasse des Unternehmens.
Kleine Kapitalgesellschaft
Kleine Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der folgenden drei Merkmale nicht:
7,5 Mio. € Bilanzsumme
15 Mio. € Umsatzerlöse
50 Arbeitnehmer
Sie unterliegen grundsätzlich nicht der gesetzlichen Abschlussprüfung nach § 316 Abs. 1 HGB.
Mittelgroße Kapitalgesellschaft
Mittelgroße Kapitalgesellschaften überschreiten mindestens zwei der Schwellenwerte für kleine Gesellschaften, bleiben aber bei mindestens zwei der folgenden Merkmale unter:
25 Mio. € Bilanzsumme
50 Mio. € Umsatzerlöse
250 Arbeitnehmer.
Sie sind grundsätzlich prüfungspflichtig.
Große Kapitalgesellschaft
Werden mindestens zwei der Schwellenwerte für mittelgroße Gesellschaften überschritten, gilt die Kapitalgesellschaft als groß. Auch sie unterliegt grundsätzlich der gesetzlichen Abschlussprüfung.
Wichtiger Hinweis
Die Größenklasse ändert sich grundsätzlich erst, wenn die entsprechenden Schwellenwerte an zwei aufeinanderfolgenden Abschlussstichtagen über- oder unterschritten werden. Für Umwandlungen und Neugründungen gelten Besonderheiten.
Größenklassen
Nicht der Umsatz allein entscheidet über die Prüfungspflicht – maßgeblich ist das Zusammenspiel von Bilanzsumme, Umsatz und Arbeitnehmerzahl.
Welche Unternehmen können außerdem prüfungspflichtig sein?
Die gesetzlichen Größenkriterien des HGB sind nicht in jedem Fall die einzige Grundlage für eine Abschlussprüfung.
Eine Prüfungspflicht kann sich außerdem aus Spezialgesetzen, Satzungen, Gesellschaftsverträgen oder anderen vertraglichen Vereinbarungen ergeben. Das kann beispielsweise bei bestimmten Unternehmensformen, Beteiligungsstrukturen, Finanzierungskonstellationen oder gegenüber Gesellschaftern beziehungsweise Kapitalgebern relevant sein.
Auch wenn ein Unternehmen nach den Größenmerkmalen des HGB nicht gesetzlich prüfungspflichtig ist, kann daher eine satzungsmäßige oder vertraglich vereinbarte Prüfungspflicht bestehen.
Auch Kredit- oder Beteiligungsverträge können Prüfungs- oder Vorlagepflichten enthalten, die unabhängig von der gesetzlichen Prüfungspflicht nach HGB zu beachten sind.
Ob eine Abschlussprüfung erforderlich ist, sollte deshalb nicht allein anhand von Umsatz, Bilanzsumme und Mitarbeiterzahl beurteilt werden. Maßgeblich sind auch die gesellschaftsrechtlichen und vertraglichen Rahmenbedingungen des Unternehmens.
Praxis-Hinweis:
Vor der Entscheidung, dass keine Abschlussprüfung erforderlich ist, sollten neben den gesetzlichen Schwellenwerten auch Gesellschaftsvertrag, Satzung, Finanzierungsverträge und gegebenenfalls weitere Vereinbarungen geprüft werden.
Wer darf eine Abschlussprüfung durchführen?
Gesetzliche Abschlussprüfungen werden grundsätzlich durch Wirtschaftsprüfer oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften durchgeführt. Für bestimmte mittelgroße Gesellschaften sieht das HGB daneben unter bestimmten Voraussetzungen auch vereidigte Buchprüfer beziehungsweise Buchprüfungsgesellschaften vor.
Finanzierung und Banken
Ein geprüfter Jahresabschluss kann Kreditinstituten eine zusätzliche verlässliche Informationsbasis bieten und die Qualität der Unternehmensberichterstattung unterstreichen.
Gesellschafter und Investoren
Bei mehreren Gesellschaftern, Beteiligungen oder externen Investoren schafft eine unabhängige Prüfung zusätzliche Transparenz und Vertrauen.
Unternehmensverkauf und Nachfolge
Vor einem Unternehmensverkauf oder einer Nachfolge kann eine freiwillige Prüfung helfen, Finanzinformationen belastbarer aufzubereiten und spätere Rückfragen im Due-Diligence-Prozess zu reduzieren. Von einer freiwilligen Abschlussprüfung sprechen wir nur dann, wenn weder eine gesetzliche noch eine satzungsmäßige oder vertraglich vereinbarte Prüfungspflicht besteht.
Interne Prozesse und Controlling
Eine Prüfung kann Schwachstellen in Abschlussprozessen, Dokumentation und internen Kontrollen sichtbar machen und damit Ansatzpunkte für organisatorische Verbesserungen liefern.
Wann lohnt sich eine freiwillige Abschlussprüfung?
Wie läuft eine Abschlussprüfung typischerweise ab?
Der genaue Ablauf hängt von Größe, Organisation und Komplexität des Unternehmens ab. Typischerweise lässt sich die Abschlussprüfung in vier Phasen gliedern.
Prüfungsplanung
Zu Beginn verschaffen wir uns ein Verständnis vom Unternehmen, Geschäftsmodell, Rechnungswesen und den wesentlichen Risiken. Gleichzeitig stimmen wir Zeitplan, Ansprechpartner und benötigte Unterlagen frühzeitig ab.
Daten und Prozesse
Relevante Prozesse, interne Kontrollen und Abschlussunterlagen werden analysiert. Eine strukturierte digitale Bereitstellung der Daten schafft die Grundlage für einen effizienten Prüfungsablauf.
Prüfungshandlungen
Auf Grundlage der Risikoeinschätzung prüfen wir wesentliche Bilanz- und GuV-Positionen, Geschäftsvorfälle sowie relevante Nachweise und Kontrollen.
Abschluss und Berichterstattung
Zum Abschluss besprechen wir die wesentlichen Ergebnisse mit dem Unternehmen. Die Prüfung wird durch Prüfungsbericht und Bestätigungsvermerk dokumentiert.
Muss eine Wirtschaftsprüfung aufwendig sein?
Nicht zwingend. Ein erheblicher Teil des Aufwands hängt davon ab, wie gut Buchhaltung, Jahresabschlussunterlagen und interne Prozesse vorbereitet sind.
Klare Zuständigkeiten, strukturierte Datenanforderungen und digitale Bereitstellung von Unterlagen können den Prüfungsprozess deutlich effizienter machen.
Bei KJP versuchen wir deshalb, Datenanforderungen frühzeitig abzustimmen und Prüfungsschritte möglichst digital vorzubereiten.
Je besser Buchhaltung und Abschlussprozesse organisiert sind, desto effizienter kann auch die Abschlussprüfung durchgeführt werden.
Was kostet eine Wirtschaftsprüfung?
Die Kosten einer Abschlussprüfung lassen sich nicht allein anhand von Umsatz oder Bilanzsumme bestimmen.
Entscheidend sind unter anderem:
– Größe und Komplexität des Unternehmens
– Anzahl der Standorte und Gesellschaften
– Qualität des Rechnungswesens
– Umfang und Dokumentation interner Kontrollen
– Branchenbesonderheiten
– Konzern- oder Beteiligungsstrukturen
– Qualität der vorbereiteten Abschlussunterlagen.
Deshalb sollte der Prüfungsaufwand vor Beginn möglichst konkret geplant und abgestimmt werden.
Wirtschaftsprüfung im Mittelstand muss zur Organisation passen
Mittelständische Unternehmen brauchen keinen unnötig komplizierten Prüfungsprozess.
Wichtig sind feste Ansprechpartner, klare Anforderungen, realistische Zeitpläne und eine verständliche Kommunikation über wesentliche Feststellungen.
KJP richtet den Prüfungsprozess deshalb an Größe, Organisation und vorhandenen Systemen des Unternehmens aus.
Gesetzliche Abschlussprüfung
Prüfung von Jahresabschluss und Lagebericht bei prüfungspflichtigen Unternehmen.
Freiwillige Jahresabschlussprüfung
Prüfung auch ohne gesetzliche Pflicht – beispielsweise für Gesellschafter, Banken, Investoren oder Transaktionen.
Digitale Prüfungsprozesse
Strukturierte Datenanforderungen und digitale Bereitstellung von Prüfungsunterlagen für einen effizienten Ablauf.
Prüfungsnahe Beratung
Unterstützung bei der Vorbereitung auf die Prüfung sowie bei der Verbesserung von Abschlussprozessen und internen Kontrollen – unter Beachtung der berufsrechtlichen Anforderungen an die Unabhängigkeit.
Unternehmensgruppen und besondere Branchen
Berücksichtigung komplexerer Gesellschaftsstrukturen und branchenspezifischer Anforderungen.
Was KJP bei Abschlussprüfungen übernimmt
Ihre Ansprechpartnerin
Elisabeth
Turac
Diplom-Wirtschaftsjuristin (FH)
Wirtschaftsprüferin
Steuerberaterin
Fon: 05241.40307-0
turac(at)kjp-web.de
Steht bei Ihnen eine Abschlussprüfung an?
Wir prüfen mit Ihnen, ob eine gesetzliche Prüfungspflicht besteht, wie sich der Prüfungsprozess effizient vorbereiten lässt und ob eine freiwillige Abschlussprüfung für Ihr Unternehmen sinnvoll sein kann.
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