So geht’s sicher, fristgerecht und ohne Stress
Ab dem 1. Januar 2025 tritt eine wichtige Neuerung für Unternehmen in Kraft: Elektronische Kassensysteme müssen beim Finanzamt gemeldet werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Transparenz zu erhöhen und Manipulationen zu verhindern. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den neuen Anforderungen vertraut machen, um Fristen einzuhalten und mögliche Sanktionen zu vermeiden.
Wer ist betroffen?
Alle Unternehmen, die elektronische Aufzeichnungssysteme wie Registrierkassen, Waagen mit Kassenfunktion oder ähnliche Systeme nutzen, sind von der Meldepflicht betroffen. Dies gilt unabhängig von der Branche oder Unternehmensgröße.
Wichtige Fristen im Überblick
- Systeme, die vor dem 1. Juli 2025 angeschafft wurden: Diese müssen bis spätestens 31. Juli 2025 beim Finanzamt gemeldet werden.
- Systeme, die ab dem 1. Juli 2025 angeschafft werden: Hier gilt eine Meldefrist von einem Monat nach Anschaffung.
- Außerbetriebnahme von Systemen ab dem 1. Juli 2025: Auch die Stilllegung eines Kassensystems muss innerhalb eines Monats gemeldet werden.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kassenmeldung über ELSTER
Fazit:
Die neue Meldepflicht für elektronische Kassensysteme erfordert von Unternehmen Aufmerksamkeit und proaktives Handeln. Durch rechtzeitige Vorbereitung und genaue Beachtung der Vorgaben können potenzielle Risiken minimiert und ein reibungsloser Ablauf sichergestellt werden.
Für weiterführende Informationen und individuelle Beratung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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🌐 Online-Beratung möglich
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Kassenmeldung über ELSTER
1. ELSTER-Zugang einrichten
Falls noch nicht vorhanden, registrieren Sie sich auf Mein ELSTER und richten Sie ein Benutzerkonto ein.
2. Notwendige Daten bereithalten
Für die Meldung benötigen Sie unter anderem:
- Art des elektronischen Aufzeichnungssystems
- Seriennummer des Systems
- Art und Seriennummer der Technischen Sicherheitseinrichtung (TSE)
- Datum der Anschaffung oder Außerbetriebnahme
3. Meldung durchführen
- Melden Sie sich bei Mein ELSTER an.
- Navigieren Sie zum Formular für die Kassenmeldung.
- Füllen Sie die erforderlichen Felder sorgfältig aus und übermitteln Sie die Daten elektronisch an Ihr zuständiges Finanzamt.
Konsequenzen bei Versäumnissen
Das Versäumen der Meldepflicht kann als Ordnungswidrigkeit gewertet werden und zu Bußgeldern führen. Es ist daher essenziell, die genannten Fristen einzuhalten und die Meldung korrekt durchzuführen.